Die kasachischen Behörden planen, Strafen für Inhalte, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt werden, einzuführen, wenn diese nicht ausreichend gekennzeichnet sind. Das Ministerium für Künstliche Intelligenz und digitale Entwicklung hat neue Anforderungen an die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten festgelegt.
Es wird betont, dass die Verbreitung solcher Materialien ohne eine entsprechende Kennzeichnung nun als administrativ anfechtbar gilt. Dennoch beabsichtigt die Behörde nicht, umfassende Kontrollen von jedem Bild und jedem Video durchzuführen. Stattdessen wird der zuständige Organ auf Beschwerden, Anfragen sowie auf die Ergebnisse der Überwachung öffentlicher Ressourcen und offizieller Verbreitungskanäle reagieren.
Die administrative Verantwortung ergibt sich nicht aus der bloßen Erstellung von KI-Inhalten, sondern vielmehr aus deren Nutzung und Verbreitung. Für Verstöße gegen die Kennzeichnungsanforderungen sind folgende Geldbußen vorgesehen:
- Für natürliche Personen — 64.875 Tenge;
- Für kleine Unternehmen — 86.500 Tenge;
- Für mittelgroße Unternehmen — 129.750 Tenge;
- Für große Unternehmen — 432.500 Tenge.
Das Gesetz über Künstliche Intelligenz tritt am 18. Januar 2026 in Kraft. Zuvor hatte die muftiyat von Kasachstan erklärt, dass Deepfakes gemäß dem islamischen Recht nicht zulässig sind.











