Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf IT, Internet und Unternehmensrecht spezialisiert hat, hat ihr AI-Rechtsteam erheblich erweitert, um die Unterstützung bei der Entwicklung von Governance-Strukturen für die Nutzung von generativer KI (wie ChatGPT) in Unternehmen zu verbessern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, nicht nur Richtlinien zu erstellen, sondern auch Herausforderungen im Betrieb effektiv zu lösen, indem sie von der Gestaltung von Entscheidungsprozessen bis zur rechtlichen Absicherung von Arbeitsverträgen und Verträgen reicht.
Hintergrund: Die Herausforderungen der AI-Governance in Unternehmen bis 2026
Nach dem Jahr 2023, das als Jahr der generativen KI gilt, haben japanische Unternehmen den Übergang von der experimentellen Phase zur praktischen Implementierung der KI vollzogen. Dennoch hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen in ihrer Verwaltungsstruktur hinter dem schnellen Anstieg der KI-Nutzung zurückbleiben.
Nach eingehenden Gesprächen und Marktforschungen sind mehrere strukturelle Probleme deutlich geworden:
- Unwirksamkeit vorläufiger Richtlinien: Die zu Beginn formulierten, vagen Richtlinien wie „Geben Sie keine vertraulichen Informationen ein“ und „Akzeptieren Sie nicht blind die Antworten“ zaubern keine klaren Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter. Infolgedessen kommt es entweder zu einer Stagnation aus Angst vor Risiken oder zur der unkontrollierten Nutzung von Schatten-KI auf persönlichen Geräten.
- Ermüdung und Engpass in der IT-Abteilung: Die IT-Abteilung kann zwar Sicherheitsaspekte prüfen, jedoch fehlen ihr die Ressourcen, um die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen internationaler SaaS-Anbieter detailliert zu prüfen, was zu einer unklaren Entscheidungsbasis führt und sie oft zu einem „Prinzip der Verweigerung“ veranlasst.
- Umgehungsproblematik der Rechtsabteilung: Die Option zur sofortigen Nutzung von SaaS führt häufig dazu, dass Unternehmen ohne die traditionelle Überprüfung der Verträge operieren, was zu einer Governance-Lücke in der rechtlichen Risikoverwaltung führt.
Unter diesen Umständen müssen Unternehmen sowohl die „Beschleunigung von Innovationen“ als auch die „Risikokontrolle“ in Einklang bringen, was den dringenden Bedarf an einem effektiven Governance-Modell unterstreicht.
Besonderheiten des verstärkten Unterstützungsmodells und Prozessengineering
Das AI-Rechtsteam der Kanzlei arbeitet eng mit IT-Beratern zusammen, um nicht nur Regeln aufzustellen, sondern auch deren operative Umsetzung neu zu gestalten. Je nach Situation der Klientenunternehmen und deren spezifischen Engpässen schlagen wir häufig drei verschiedene Geschäftsbereiche vor:
- Bereich 1: Konkretisierung der Risiken in AI-Richtlinien: Anstatt allgemeine Vorlagen zu verwenden, analysieren wir branchenspezifische Risikoszenarien. Dies geschieht durch die Festlegung klarer Handlungsanweisungen, die auf Risikobewertungen basieren.
- Bereich 2: Gestaltung des Entscheidungsprozesses: Im Kern unserer Lösung entwickeln wir eine Zwischenprüfungsliste, die es der IT-Abteilung ermöglicht, selbstständig erste Entscheidungen zu treffen, ohne rechtliche Beratung einholen zu müssen.
- Bereich 3: Sicherstellung der rechtlichen Verbindlichkeit: Um den erstellten Regeln rechtliche Gültigkeit zu verleihen, unterstützen wir die Anpassung der internen Arbeitsrichtlinien sowie externer Verträge, um Risiken in der gesamte Lieferkette zu verwalten.
Über die Monolith Rechtsanwaltskanzlei
Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei hat die Mission, die IT für Unternehmen weiterzuentwickeln. In einer Zeit, in der IT für Unternehmen unerlässlich geworden ist, hat die Einbeziehung rechtlicher Perspektiven höchste Priorität bei der Risikominimierung und dem Geschäftswachstum. Unser Team besteht aus Juristen und IT-Beratern, die gemeinsam innovative Lösungen bieten, besonders in den Bereichen rechtliche Beratung zur Softwareentwicklung, AI, Web3 und Blockchain.
| Name der Kanzlei: | Monolith Rechtsanwaltskanzlei |
| Leitende Anwalt: | Toki Kawase |
| Standort: | Tokyo, Chiyoda-Ku, 1-9-5 Otemachi Financial City North Tower, 21. Stock |
| Gründung: | März 2017 |
| Website: | Kontaktformular |
| Beratungsfelder: |
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